Kraftfahrzeuge und Autos

« Zurück zur Startseite

Kfz-Sachverständige und die Arbeitsbereiche

posted am

Kfz-Sachverständige bzw. Kfz-Gutachter wirken, wie sie bei der GbR Engelmann und Schmidt Aufbau und Unterhaltung von KfZ-Prüfanlagen arbeiten, mit bei einer Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung und Unfallrekonstruktion als auch bei Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten. Letztendlich erstellen Sie stets ein Gutachten, welche die o.g. Fragestellungen (welche nicht abschließend zu betrachten sind) betrifft. 

Kfz-Sachverständige können nur Personen sein, die über ein gewisses Maß an Sachverstand auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugtechnik hinaus bewiesen haben. Dies zeigt sich daran, dass sie als Kfz-Meister, staatlich geprüfter Kfz-techniker oder Ingenieure bereits tätig waren oder sind. Darüber hinaus haben sie noch eine Ausbildung zum geprüften Kfz-Sachverständigen absolviert. 

Kfz-Sachverständige werden von den Beteiligten, welche nach den o.g. Fragestellungen suchen stets beauftragt. Es können aber auch Dritte, welche bei einer Regulierung eines Schadens oder einer Wiedergutmachung mitwirken (Versicherungen) Auftraggeber sein. So gesehen unterstützt der Kfz-Sachverständige auch immer einen der Beteiligten bei seinem Parteivortrag. Er ist nicht das unparteiische rechtsprechende Organ der Rechtspflege. Er ist nicht neutral.

So kann es durchaus vorkommen, dass von den gegnerischen Parteien zwei unterschiedliche Kfz-Gutachter zu unterschiedlichen Expertisen kommen, welche dann in einem gerichtlichen Verfahren zu würdigen sind. Aber die Angaben des Gutachters müssen hinsichtlich der Vorkommnisse und Ereignisse stets der Wahrheit entsprechen. Die Fakten müssen stimmen. Es können sich aber Unterschiede bei der Einschätzung der zu treffenden Maßnahmen ergeben.

So kommt es häufig vor, dass bei einem Fahrzeugtotalschaden, der schuldrechtlich relevante Wiedergutmachungsteil aus dem Gesamtschadensbild und den Abnutzungen abzuleiten ist. Findet der eine Kfz-Gutachter noch in einer Kfz-Börse einen bestimmten Betrag zum Restwert des Fahrzeugs, so kann ein anderer Gutachter, welcher von der Schadensregulierung (Kfz-Haftpflichtversicherung/Kaskoversicherung) beauftragt wurde, in einer anderen Börse noch einen höheren Restwert finden und damit die Schadenshöhe begrenzen.

Denkbar wäre auch, dass bei einer Begutachtung nicht gleich die volle Schadenshöhe erfasst werden konnte und sich erst bei der späteren Reparatur ein weiterer höherer Aufwand zeigt. Dies kann bei technischen Veränderungen genauso wie bei verdeckten Schäden gegeben sein.  Letztendlich müssen Kfz-Gutachter für ihre Tätigkeit entlohnt bzw. vergütet werden. Und damit stellt sich auch die Frage wer die Kosten trägt oder wie diese Kosten nach dem Recht der Schuldverhältnisse (Buch 2 §§ 241 – 853 des BGB) vom Schadensverursacher oder der schuldrechtlich haftenden Person (Haftpflichtversicherung usw.) übernommen werden.

Damit dies nicht immer wieder neu zu bestimmen und zu regeln ist, arbeiten Kfz-Gutachter nach regelungskonformen und mit der Rechtspflege abgestimmten Verfahrensweisen. In einem abgestuften und genormten Prozess wird sowohl Gutachten zum festgestellten Schaden als auch der sich daraus ableitenden Expertise zum Wiederherstellungsaufwand erhoben. Kfz-Gutachter verwenden moderne Software als auch technische Hilfsmittel und organisieren sich in Berufsvereinigungen. Sie bilden sich regelmäßig fort und tragen somit letztendlich zur Rechtspflege bei.


Teilen